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22 K 527/24.A•Verwaltungsgericht Köln, 2025-10-15, 22 K 527/24.A
22 K 527/24.ATribunal Administrativo15 de out. de 2025
Entscheidungsdatum: 2025-10-15
Aktenzeichen: 22 K 527/24.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:1015.22K527.24A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Soweit die Klägerinnen die Klage zurückgenommen haben, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Beklagte unter Aufhebung der Ziffern 3 bis 6 des Bescheides Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 9. Januar 2024 verpflichtet, den Klägerinnen den subsidiären Schutzstatus zuzuerkennen.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen die Klägerinnen zu 30 % und die Beklagte zu 70%.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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