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21 K 3458/22•Verwaltungsgericht Köln, 2025-07-23, 21 K 3458/22
21 K 3458/22Tribunal Administrativo23 de jul. de 2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-23
Aktenzeichen: 21 K 3458/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0723.21K3458.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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