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7 K 8164/24•Verwaltungsgericht Köln, 2025-05-09, 7 K 8164/24
7 K 8164/24Tribunal Administrativo9 de mai. de 2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-09
Aktenzeichen: 7 K 8164/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0509.7K8164.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aus dem Urteil gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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