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7 K 4060/23•Verwaltungsgericht Köln, 2025-04-29, 7 K 4060/23
7 K 4060/23Tribunal Administrativo29 de abr. de 2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-29
Aktenzeichen: 7 K 4060/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0429.7K4060.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aus dem Urteil gegen ihn jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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