Verwaltungsgericht Köln, 2025-04-03, 8 K 1808/24

8 K 1808/24Tribunal Administrativo3 de abr. de 2025

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Verwaltungsgericht Köln — 8 K 1808/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-04-03

Aktenzeichen: 8 K 1808/24

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0403.8K1808.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden für erstattungsfähig erklärt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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