Verwaltungsgericht Köln, 2025-02-25, 15 L 2215/24

15 L 2215/24Tribunal Administrativo25 de fev. de 2025

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Regest

Zur Zulässigkeit einer dreijährigen Bewährungszeit (Wartezeit) als Voraussetzung für eine Beförderung in Gestalt der Vergabe einer Amtszulage.

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Verwaltungsgericht Köln — 15 L 2215/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-02-25

Aktenzeichen: 15 L 2215/24

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0225.15L2215.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: Art. 33 Abs. 2 GG

Leitsätze

Zur Zulässigkeit einer dreijährigen Bewährungszeit (Wartezeit) als Voraussetzung für eine Beförderung in Gestalt der Vergabe einer Amtszulage.

Tenor

  1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst trägt.

  1. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.

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