Verwaltungsgericht Köln, 2025-02-12, 21 K 2338/23

21 K 2338/23Tribunal Administrativo12 de fev. de 2025

Abrir fonte

Texto completo

Verwaltungsgericht Köln — 21 K 2338/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-02-12

Aktenzeichen: 21 K 2338/23

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0212.21K2338.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.