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1 L 2206/24•Verwaltungsgericht Köln, 2024-11-25, 1 L 2206/24
1 L 2206/24Tribunal Administrativo25 de nov. de 2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-25
Aktenzeichen: 1 L 2206/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1125.1L2206.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 7292/24 gegen den Widerrufsbescheid der Antragsgegnerin vom 26.09.2024 (Az. N01) wird vorläufig
bis zur Entscheidung der Kammer im vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
spätestens
bis Ende Februar 2025
insoweit wiederhergestellt, dass die Antragstellerin in die Lage versetzt wird, bereits beauftragte medizinisch-psychologische Untersuchungen gemäß § 11 Abs. 5 FeV und ärztliche Untersuchungen gemäß § 11 Abs. 2 FeV abzuschließen.
Neue Aufträge darf die Antragstellerin nicht zur Bearbeitung annehmen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz vorbehalten.
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