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22 K 4519/22.A•Verwaltungsgericht Köln, 2024-10-09, 22 K 4519/22.A
22 K 4519/22.ATribunal Administrativo9 de out. de 2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-09
Aktenzeichen: 22 K 4519/22.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1009.22K4519.22A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat.
Im Übrigen wird die Beklagte unter Aufhebung der Ziffern 1 und 3 bis 6 des Bescheids vom 27. Juli 2022 (Gesch.-Z.: N01) verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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