Verwaltungsgericht Köln, 2024-09-27, 18 K 1692/18

18 K 1692/18Tribunal Administrativo27 de set. de 2024

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Verwaltungsgericht Köln — 18 K 1692/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-09-27

Aktenzeichen: 18 K 1692/18

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0927.18K1692.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Tenor

Ziffer 1 des Beschlusses der Beklagten vom 17. Januar 2018 (Az.: BK10-17-0314_E) wird aufgehoben, soweit im Marktsegment „Punkt-zu-Punkt“ ein über .... Euro/Trkm hinausgehendes Trassenentgelt für die Netzfahrplanperiode 2018/2019 genehmigt worden ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Klägerinnen tragen die Klägerin zu 1. zu 55 %, die Klägerin zu 2. zu 30 % und die Beklagte zu 15 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen die Klägerin zu 1. zu 55 % und die Klägerin zu 2. zu 30 %. Darüber hinaus findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet. Im Übrigen ist das Urteil wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung und die Revision werden zugelassen.

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