projetos
14 L 925/24•Verwaltungsgericht Köln, 2024-07-25, 14 L 925/24
14 L 925/24Tribunal Administrativo25 de jul. de 2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-25
Aktenzeichen: 14 L 925/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0725.14L925.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Kammer
Die Antragstellerin trägt die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen und der Antragsgegnerin zu 50 %. Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin zu 50 %. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt. Hinsichtlich des übereinstimmend für erledigt erklärten Teils des Verfahrens sind die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen nicht erstattungsfähig.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.