Verwaltungsgericht Köln, 2024-07-16, 26 K 708/24

26 K 708/24Tribunal Administrativo16 de jul. de 2024

Abrir fonte

Regest

1. Die Übergangsregelung des § 66a Abs. 6 BAföG steht der Anwendung von § 18 Abs. 12 Satz 3 i. V. m. Satz 1 BAföG nicht entgegen. 1. Offen bleiben kann, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen die Regelungen des § 18 Abs. 12 Sätze 1 und 3 BAföG auf Darlehensnehmende, die neben dem Staatsdarlehen auch ein Bankdarlehen nach § 17 Abs. 3 BAföG in Anspruch genommen haben, zur Anwendung kommen. 1. Die auf der Grundlage von § 18 Abs. 14 Nr. 4 BAföG erlassene Regelung in § 2 DarlehensV ist abschließend für die Frage, ob ein Verstoß i. S. v. § 18 Abs. 12 Satz 1 BAföG als „nur geringfügig“ anzusehen ist. 1. Das Gesetz räumt dem Bundesverwaltungsamt bei der Entscheidung über den Erlass nach § 18 Abs. 12 BAföG auf der Rechtsfolgenseite kein Ermessen ein, im Rahmen dessen individuelle Gesichtspunkte zu berücksichtigen wären.

Texto completo

Verwaltungsgericht Köln — 26 K 708/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-07-16

Aktenzeichen: 26 K 708/24

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0716.26K708.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 26. Kammer

Normen: § 18 Abs. 12 BAföG; § 18 Abs. 12 BAföG

Leitsätze

    1. Die Übergangsregelung des § 66a Abs. 6 BAföG steht der Anwendung von § 18 Abs. 12 Satz 3 i. V. m. Satz 1 BAföG nicht entgegen.
    1. Offen bleiben kann, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen die Regelungen des § 18 Abs. 12 Sätze 1 und 3 BAföG auf Darlehensnehmende, die neben dem Staatsdarlehen auch ein Bankdarlehen nach § 17 Abs. 3 BAföG in Anspruch genommen haben, zur Anwendung kommen.
    1. Die auf der Grundlage von § 18 Abs. 14 Nr. 4 BAföG erlassene Regelung in § 2 DarlehensV ist abschließend für die Frage, ob ein Verstoß i. S. v. § 18 Abs. 12 Satz 1 BAföG als „nur geringfügig“ anzusehen ist.
    1. Das Gesetz räumt dem Bundesverwaltungsamt bei der Entscheidung über den Erlass nach § 18 Abs. 12 BAföG auf der Rechtsfolgenseite kein Ermessen ein, im Rahmen dessen individuelle Gesichtspunkte zu berücksichtigen wären.

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin D. wird abgelehnt.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.