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8 K 5287/22•Verwaltungsgericht Köln, 2024-07-04, 8 K 5287/22
8 K 5287/22Tribunal Administrativo4 de jul. de 2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-04
Aktenzeichen: 8 K 5287/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0704.8K5287.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen; diese sind nicht erstattungsfähig.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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