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7 K 223/24•Verwaltungsgericht Köln, 2024-06-25, 7 K 223/24
7 K 223/24Tribunal Administrativo25 de jun. de 2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-25
Aktenzeichen: 7 K 223/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0625.7K223.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 06.06.2023 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13.12.2023 verpflichtet, die Zustimmung zu der außerordentlichen fristlosen Kündigung der Beigeladenen zu erteilen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte und die Beigeladene zu je ½. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte und die Beigeladene können die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweiligen Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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