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23 K 2703/23•Verwaltungsgericht Köln, 2024-06-19, 23 K 2703/23
23 K 2703/23Tribunal Administrativo19 de jun. de 2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-19
Aktenzeichen: 23 K 2703/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0619.23K2703.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 24. Mai 2022 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 13. April 2023 verpflichtet, den Kläger entsprechend seines Antrags vom 24. August 2021 in das Wehrdienstverhältnis einer besonderen Art aufzunehmen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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