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8 K 1693/22•Verwaltungsgericht Köln, 2024-03-28, 8 K 1693/22
8 K 1693/22Tribunal Administrativo28 de mar. de 2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-28
Aktenzeichen: 8 K 1693/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0328.8K1693.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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