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13 K 4761/18•Verwaltungsgericht Köln, 2023-11-09, 13 K 4761/18
13 K 4761/18Tribunal Administrativo9 de nov. de 2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-09
Aktenzeichen: 13 K 4761/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:1109.13K4761.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Auskunft zu erteilen über die Anzahl der von ihr bis zum 11. Dezember 2017 durchgeführten Fahrgastkontrollen, aus der sich - wenn möglich - auch der Ort der Kontrollen ergibt sowie über die Anzahl der von ihr bis zum 11. Dezember 2017 erfolgten Aufforderungen zur Zahlung eines sogenannten „erhöhten Beförderungsentgeltes“ sowie über die Anzahl der erfolgten Zahlungen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch den Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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