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2 K 4468/21•Verwaltungsgericht Köln, 2023-10-31, 2 K 4468/21
2 K 4468/21Tribunal Administrativo31 de out. de 2023
Entscheidungsdatum: 2023-10-31
Aktenzeichen: 2 K 4468/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:1031.2K4468.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Es wird festgestellt, dass die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 26. Juli 2021 (Az. 00-00/000000 BG) betreffend die Errichtung einer temporären Gastronomieeinrichtung, Sanitäranlagen und Veranstaltungsbühne auf einer Grünfläche mit anschließendem Rückbau (Kunstrasen) auf dem Grundstück G01 rechtswidrig gewesen ist und die Kläger in ihren Rechten verletzte.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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