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6 K 177/19.A•Verwaltungsgericht Köln, 2023-10-24, 6 K 177/19.A
6 K 177/19.ATribunal Administrativo24 de out. de 2023
Entscheidungsdatum: 2023-10-24
Aktenzeichen: 6 K 177/19.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:1024.6K177.19A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffern 4, 5, 6 und 7 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 17. Dezember 2018 verpflichtet, den Klägern den subsidiären Schutzstatus zuzuerkennen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Beklagte zu 2/3 und die Kläger als Gesamtschuldner zu 1/3.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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