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15 K 2454/19.A•Verwaltungsgericht Köln, 2023-05-10, 15 K 2454/19.A
15 K 2454/19.ATribunal Administrativo10 de mai. de 2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-10
Aktenzeichen: 15 K 2454/19.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0510.15K2454.19A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 10.04.2019 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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