Verwaltungsgericht Köln, 2023-03-29, 23 K 6412/21

23 K 6412/21Tribunal Administrativo29 de mar. de 2023

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Verwaltungsgericht Köln — 23 K 6412/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-03-29

Aktenzeichen: 23 K 6412/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0329.23K6412.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 6. September 2021 verpflichtet, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts neu über den Antrag des Klägers auf Beförderung zu entscheiden.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte zu 3/4 und der Kläger zu 1/4.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages. Für die Beklagte ist das Urteil hinsichtlich der Kosten ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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