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13 K 278/21•Verwaltungsgericht Köln, 2023-02-23, 13 K 278/21
13 K 278/21Tribunal Administrativo23 de fev. de 2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-23
Aktenzeichen: 13 K 278/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0223.13K278.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24. Juli 2019 zu zahlen.
Weiter wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 81,68 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22. Oktober 2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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