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18 K 6866/17•Verwaltungsgericht Köln, 2023-01-27, 18 K 6866/17
18 K 6866/17Tribunal Administrativo27 de jan. de 2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-27
Aktenzeichen: 18 K 6866/17
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0127.18K6866.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Klägerin zu ½ und die Beklagte zu ½. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten und der Beigeladenen trägt die Klägerin zu ½. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar – für die Klägerin und die Beigeladene gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Im Übrigen darf die Klägerin die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.
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