Verwaltungsgericht Köln, 2022-12-22, 13 K 2736/19

13 K 2736/19Tribunal Administrativo22 de dez. de 2022

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Zum Widerrufs- und Berichtigungsanspruch bzw. Feststellungsanspruch betreffend Äußerungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz im sog. AFD-Gutachen I.

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Verwaltungsgericht Köln — 13 K 2736/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-12-22

Aktenzeichen: 13 K 2736/19

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1222.13K2736.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Leitsätze

Zum Widerrufs- und Berichtigungsanspruch bzw. Feststellungsanspruch betreffend Äußerungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz im sog. AFD-Gutachen I.

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Äußerung des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Bezug auf den Kläger

„[Er] versteigt sich zu der Aussage, dass das ,Deutsche Reich‘ 1945 nicht untergegangen sei.“

rechtswidrig war.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 5/6 und die Beklagte zu 1/6.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, soweit nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

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