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22 K 7927/18.A•Verwaltungsgericht Köln, 2022-11-30, 22 K 7927/18.A
22 K 7927/18.ATribunal Administrativo30 de nov. de 2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-30
Aktenzeichen: 22 K 7927/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1130.22K7927.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Beklagte unter teilweiser Aufhebung der Ziffern 3 bis 6 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 16. November 2018 (Az. 0000000-000) verpflichtet, dem Kläger den subsidiären Schutzstatus zuzuerkennen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Beklagte und der Kläger jeweils zur Hälfte.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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