Verwaltungsgericht Köln, 2022-06-10, 15 L 268/22

15 L 268/22Tribunal Administrativo10 de jun. de 2022

Abrir fonte

Texto completo

Verwaltungsgericht Köln — 15 L 268/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-06-10

Aktenzeichen: 15 L 268/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0610.15L268.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: Art. 33 Abs. 2 GG § 22 Abs. 1 BBG

Tenor

    1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die Beigeladenen zu 1 bis 3 in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 Bundesbesoldungsordnung zu befördern, bevor nicht über die Beförderung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahren mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen tragen die Antragsgegnerin zu drei Fünfteln und der Antragsteller zu zwei Fünfteln. Etwaige außergerichtliche Kosten der Beigeladenen tragen diese jeweils selbst.

    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 17.634,78 Euro festgesetzt.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.