projetos
8 K 13570/17.A•Verwaltungsgericht Köln, 2022-04-07, 8 K 13570/17.A
8 K 13570/17.ATribunal Administrativo7 de abr. de 2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-07
Aktenzeichen: 8 K 13570/17.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0407.8K13570.17A.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 8. Kammer
Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 28. September 2017 wird – mit Ausnahme der in Ziffer 3 getroffenen Feststellung, dass der Kläger nicht nach Somalia abgeschoben werden darf – aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen der Kläger und die Beklagte jeweils zur Hälfte.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheides vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.