Verwaltungsgericht Köln, 2022-03-18, 18 K 255/20

18 K 255/20Tribunal Administrativo18 de mar. de 2022

Abrir fonte

Texto completo

Verwaltungsgericht Köln — 18 K 255/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-03-18

Aktenzeichen: 18 K 255/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0318.18K255.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Tenor

Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beteiligten dürfen die Vollstreckung jeweils durch Leistung von Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweils andere Beteiligte vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.