Verwaltungsgericht Köln, 2022-03-10, 13 L 104/21

13 L 104/21Tribunal Administrativo10 de mar. de 2022

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Verwaltungsgericht Köln — 13 L 104/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-03-10

Aktenzeichen: 13 L 104/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0310.13L104.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Kammer

Tenor

In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren

der Alternative für Deutschland (AfD), vertreten durch den Bundesvorstand, dieser vertreten durch den Bundessprecher, Herrn Tino Chrupalla, und die stellvertre-tende Bundessprecherin, Frau Alice Weidel, Schillstraße 9, 10785 Berlin,

Antragstellerin,

Prozessbevollmächtigte: XXX

gegen

die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, Merianstraße 100, 50765 Köln,

Antragsgegnerin,

Prozessbevollmächtigte: XXX

wegen Unterlassung der Angabe der Mitgliederzahl des sog. „Flügels“ mit 7.000 hier: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

hat die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln am 10. März 2022

durch

XXX

beschlossen:

  1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache untersagt, durch das Bundesamt für Verfassungsschutz in Bezug auf die Antragstellerin öffentlich bekanntzugeben, die Mitgliederzahl des sog. „Flügel“ habe bis zur sog. „Auflösung“ zum 30. April 2020 „etwa 7.000 Mitglieder“ betragen bzw. betrage weiterhin „etwa 7.000 Mitglieder“.

Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsanordnung ein Ordnungsgeld bis zu 10.000 € angedroht.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 40.000 Euro festgesetzt.

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