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8 K 98/19•Verwaltungsgericht Köln, 2022-02-10, 8 K 98/19
8 K 98/19Tribunal Administrativo10 de fev. de 2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-10
Aktenzeichen: 8 K 98/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0210.8K98.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin den beantragten planungsrechtlichen Vorbescheid für die Nutzungsänderung der Gewerbeeinheit im Erdgeschoss des Gebäudes auf dem Grundstück, Gemarkung L. , Flur 00, Flurstücke 0000/00 und 0000/00, postalische Adresse I.---------straße 0 - 0, 00000 L. , zu einem „Live-Escape-Room“ zu erteilen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin und die Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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