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18 K 5371/18•Verwaltungsgericht Köln, 2021-12-16, 18 K 5371/18
18 K 5371/18Tribunal Administrativo16 de dez. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-16
Aktenzeichen: 18 K 5371/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1216.18K5371.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten durch Leistung von Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrags leistet.
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