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21 K 4396/19•Verwaltungsgericht Köln, 2021-11-10, 21 K 4396/19
21 K 4396/19Tribunal Administrativo10 de nov. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-10
Aktenzeichen: 21 K 4396/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1110.21K4396.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Kammer
Die Beklagte wird unter teilweiser – soweit sie den weitergehenden Antrag der Klägerin abgelehnt hat – Aufhebung von I.2.3.2. und I.3.2. ihres Bescheides vom 26. Juni 2019 – BK 3a-19/002 – verpflichtet, den Genehmigungsantrag der Klägerin bezüglich des Entgelts für die Überlassung eines Viertels eines Kabelkanalrohrs in einem Mehrfachrohr und bezüglich des Entgelts für die Überlassung zweier unbeschalteter Glasfasern unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages.
Die Revision wird zugelassen.
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