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8 K 6927/18•Verwaltungsgericht Köln, 2021-09-22, 8 K 6927/18
8 K 6927/18Tribunal Administrativo22 de set. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-22
Aktenzeichen: 8 K 6927/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0922.8K6927.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens – einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen – als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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