projetos
8 K 3904/18•Verwaltungsgericht Köln, 2021-05-20, 8 K 3904/18
8 K 3904/18Tribunal Administrativo20 de mai. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-20
Aktenzeichen: 8 K 3904/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0520.8K3904.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Der Bescheid der Oberbürgermeisterin der Beklagten vom 13. März 2018 in der Gestalt ihres Widerspruchsbescheides vom 14. Mai 2018 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.