projetos
13 K 1189/20•Verwaltungsgericht Köln, 2021-03-18, 13 K 1189/20
13 K 1189/20Tribunal Administrativo18 de mar. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-18
Aktenzeichen: 13 K 1189/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0318.13K1189.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Der Bescheid des Beklagten vom 11. Februar 2020 (Geschäftsz. 000000000000000) wird aufgehoben.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt der Beklagte. Im Übrigen trägt jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung und die Sprungrevision werden zugelassen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.