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22 K 6652/18.A•Verwaltungsgericht Köln, 2021-02-22, 22 K 6652/18.A
22 K 6652/18.ATribunal Administrativo22 de fev. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-22
Aktenzeichen: 22 K 6652/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0222.22K6652.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 10. September 2018 (Gesch.-Z.: 0000000-000) verpflichtet, die Kläger als Asylberechtigte anzuerkennen und ihnen die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteilst vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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