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2 K 15799/17•Verwaltungsgericht Köln, 2020-12-16, 2 K 15799/17
2 K 15799/17Tribunal Administrativo16 de dez. de 2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-16
Aktenzeichen: 2 K 15799/17
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1216.2K15799.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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