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8 K 5688/18•Verwaltungsgericht Köln, 2020-12-10, 8 K 5688/18
8 K 5688/18Tribunal Administrativo10 de dez. de 2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-10
Aktenzeichen: 8 K 5688/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1210.8K5688.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die für erstattungsfähig erklärt werden.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten oder der Beigeladenen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte oder die Beigeladene vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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