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18 K 5452/18•Verwaltungsgericht Köln, 2020-11-27, 18 K 5452/18
18 K 5452/18Tribunal Administrativo27 de nov. de 2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-27
Aktenzeichen: 18 K 5452/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1127.18K5452.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Soweit der Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt wurde, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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