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8 K 3187/18.A•Verwaltungsgericht Köln, 2020-11-20, 8 K 3187/18.A
8 K 3187/18.ATribunal Administrativo20 de nov. de 2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-20
Aktenzeichen: 8 K 3187/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1120.8K3187.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: . Kammer
Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger unter entsprechender Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 6. April 2018 (Az. ) die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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