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26 K 15473/17•Verwaltungsgericht Köln, 2020-11-18, 26 K 15473/17
26 K 15473/17Tribunal Administrativo18 de nov. de 2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-18
Aktenzeichen: 26 K 15473/17
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1118.26K15473.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Kammer
Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat.
Im Übrigen wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger die im Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis zum 18. November 2020 im Rahmen der Gewährung von Hilfe zur Erziehung für D. I. , geb. am 00. 00. 0000, entstandenen Kosten zu erstatten und Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 6. Dezember 2017 für die im Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis zum 31. Oktober 2017 entstandenen Kosten und seit dem 16. Oktober 2020 für die im Zeitraum vom 1. November 2017 bis zum 31. August 2020 entstandenen Kosten zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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