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14 K 206/14•Verwaltungsgericht Köln, 2020-11-17, 14 K 206/14
14 K 206/14Tribunal Administrativo17 de nov. de 2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-17
Aktenzeichen: 14 K 206/14
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1117.14K206.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Soweit die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt 6/7 und die Beklagte 1/7 der Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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