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18 K 451/17•Verwaltungsgericht Köln, 2020-08-14, 18 K 451/17
18 K 451/17Tribunal Administrativo14 de ago. de 2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-14
Aktenzeichen: 18 K 451/17
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0814.18K451.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. bis 3., die für erstattungsfähig erklärt werden, trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung des beklagten Landes durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrags leistet.
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