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1 K 5204/24•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2025-09-17, 1 K 5204/24
1 K 5204/24Tribunal Administrativo17 de set. de 2025
Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, einem Lehramtsbewerber, der bei seiner amtsärztlichen Untersuchung bewusst relevante medizinische Tatsachen verschweigt, die Verbeamtung wegen Zweifel an der charakterlichen Eignung zu versagen.
Entscheidungsdatum: 2025-09-17
Aktenzeichen: 1 K 5204/24
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0917.1K5204.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: GG Art 3 Abs 2; BeamtStG § 9
Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, einem Lehramtsbewerber, der bei seiner amtsärztlichen Untersuchung bewusst relevante medizinische Tatsachen verschweigt, die Verbeamtung wegen Zweifel an der charakterlichen Eignung zu versagen.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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