Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2025-04-28, 17 K 2963/20

17 K 2963/20Tribunal Administrativo28 de abr. de 2025

Abrir fonte

Regest

Das Zollkriminalamt hat Rechtmäßigkeit der Verwaltungsakte der Zollfahndungsämter nachzuprüfen.Ein behördlich veranlasster Rückbau der Verstecke im Fahrzeug stellt im Vergleich zur Sicherstellung des Fahrzeugs kein geeignetes milderes Mittel dar.

Texto completo

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 17 K 2963/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-04-28

Aktenzeichen: 17 K 2963/20

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0428.17K2963.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Kammer

Normen: ZFdG §§ 32b Abs 1, 43 Abs 1

Leitsätze

Das Zollkriminalamt hat Rechtmäßigkeit der Verwaltungsakte der Zollfahndungsämter nachzuprüfen.Ein behördlich veranlasster Rückbau der Verstecke im Fahrzeug stellt im Vergleich zur Sicherstellung des Fahrzeugs kein geeignetes milderes Mittel dar.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.