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6 K 4318/23•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-09-12, 6 K 4318/23
6 K 4318/23Tribunal Administrativo12 de set. de 2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-12
Aktenzeichen: 6 K 4318/23
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:0912.6K4318.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: BauO NRW § 58, BauO NRW § 82
Soweit die Beteiligten es für in der Hauptsache erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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