Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-08-31, 14 I 104/23

14 I 104/23Tribunal Administrativo31 de ago. de 2023

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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 14 I 104/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-08-31

Aktenzeichen: 14 I 104/23

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0831.14I104.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: VereinsG § 4; GG Art 13; StPO § 110; GG Art 10; GG Art 9; VereinsG § 10; VereinsG § 3

Tenor

    1. Die Durchsuchung der Wohnräume des Antragsgegners zu 1., C. 00, 00000 C1. , einschließlich eines etwaigen wohnungsintegrierten Briefkastens, eines etwaigen nicht wohnungsintegrierten (Haus‑)Briefkastens, eines Postfachs (sofern vorhanden), aller zugehörigen Nebenräume und Gelasse (z.B. Garagen), sowie seiner Kraftfahrzeuge,

und

die Durchsuchung der Person des Antragsgegners zu 1., beschränkt auf die die Nachschau in und unter der Kleidung,

zum Zwecke der Auffindung und Beschlagnahme von Gegenständen sowie zur Auffindung und vorläufigen Sicherstellung zur Durchsicht im Sinne des § 110 StPO von bei der Durchsuchung aufgefundenen PC, mobilen Kommunikationsendgeräten (z.B. Mobiltelefonen, Smartphones), Spielekonsolen und anderen digitalen Speichermedien einschließlich online-Storage,

und

soweit diese nicht freiwillig herausgegeben werden, die Beschlagnahme dabei aufgefundener Gegenstände einschließlich solcher im Sinne von § 99 der Strafprozessordnung (StPO)

die als Beweismittel dafür dienen, die Aktivitäten des Vereins „I1. E. “ einschließlich seiner regionalen Teilorganisationen , der Chapter „C2. “, „C3. “, „C4. “, „C5. “, „G. “, „N. “, „Q. “, „S. “, „T. “, „T1. “, „X. “, „X1.---wall “, „X2. “ ‑ folgend „regionale Chapter“ ‑ und seiner Teilorganisation „D1. 00“ sowie hierauf bezogene Tätigkeiten des Antragsgegners zu 1. weiter aufzuklären,

insbesondere

  • Unterlagen zu Mitgliederbestand (Mitgliederverzeichnisse), Finanzierung und Funktionsweise der Vereinigung,
  • auf die Organisation „I1. E. “ und ihrer Teilorganisationen bezogene Unterlagen wie z.B. Protokolle von Mitgliederversammlungen, Organisationspläne sowie Rundschreiben, Ankündigungen und Einladungen, Ausweise, Werbe- und Informationsmaterial nebst Verteiler- und Bezugslisten,
  • Kontounterlagen, wie z.B. EC-Karten, Kontokarten, Pin/Tan-Listen und sonstige Zugangsunterlagen wie etwa Schlüsselkarten für Online-Banking-Verfahren,

werden angeordnet.

    1. Die Durchsuchung der Wohnräume des Antragsgegners zu 1., C. 00, 00000 C1. , einschließlich eines etwaigen wohnungsintegrierten Briefkastens, eines etwaigen nicht wohnungsintegrierten (Haus‑)Briefkastens, eines Postfachs (sofern vorhanden), aller zugehörigen Nebenräume und Gelasse (z.B. Garagen), sowie seiner Kraftfahrzeuge,

und

die Durchsuchung der Person des Antragsgegners zu 1., beschränkt auf die die Nachschau in und unter der Kleidung,

zum Zwecke der Sicherstellung des bzw. der mit der Verfügung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 00. K. 0000, Az. 0

  • beschlagnahmten Vermögens des Vereins „I1. E. “
  • Forderungen Dritter gegen diesen Verein soweit sie nach Art, Umfang oder Zweck eine vorsätzliche Förderung der gesetzeswidrigen Bestrebungen des Vereins darstellen oder soweit sie begründet wurden, um Vermögenswerte des Vereins dem behördlichen Zugriff zu entziehen oder den Wert des Vermögens des Vereins zu mindern.
  • beschlagnahmter Sachen Dritter, soweit der Berechtigte durch Überlassung der Sachen an den Verein „I1. E. “ dessen gesetzeswidrige Bestrebungen vorsätzlich gefördert hat, oder soweit die Sachen zur Förderung dieser Bestrebungen bestimmt sind,

wird angeordnet.

    1. Die unter Ziffer 1. angeordneten Maßnahmen - mit Ausnahme der Durchsuchung der Person des Antragsgegners zu 1. - sind von der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Antragsgegner zu 1. in der Wohnung lebenden Antragsgegnerin zu 2. zu dulden.
    1. Mit der Zustellung dieses Beschlusses im Wege der Amtshilfe wird der Antragsteller beauftragt.

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