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12 K 3415/20•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-06-13, 12 K 3415/20
12 K 3415/20Tribunal Administrativo13 de jun. de 2023
Rückforderung von Anwärterbezügen wegen vorzeitigen Ausscheidens aus dem Studium aufgrund eines Täuschungsversuchs - klageabweisendes Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-06-13
Aktenzeichen: 12 K 3415/20
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0613.12K3415.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 15 Abs. 2 LBesG StudO-BA
Rückforderung von Anwärterbezügen wegen vorzeitigen Ausscheidens aus dem Studium aufgrund eines Täuschungsversuchs - klageabweisendes Urteil
Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 92 % und der Beklagte zu 8 %.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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