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5 K 4375/21•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-03-16, 5 K 4375/21
5 K 4375/21Tribunal Administrativo16 de mar. de 2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-16
Aktenzeichen: 5 K 4375/21
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0316.5K4375.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: BauO NRW § 6; BauGB § 31 Abs 2
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollsteckenden Betrages leistet.
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