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14 I 24/22•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2022-02-24, 14 I 24/22
14 I 24/22Tribunal Administrativo24 de fev. de 2022
Wohnungsdurchsuchung und Sicherstellung sowie Beschlagnahme von Beweismitteln im vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren. Gegenüber volljährigen Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern der zu durchsuchenden Wohnung ist die Duldung der Durchsuchungsmaßnahme anzuordnen.
Entscheidungsdatum: 2022-02-24
Aktenzeichen: 14 I 24/22
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2022:0224.14I24.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: VereinsG § 4; VereinsG § 10; GG Art 9
Wohnungsdurchsuchung und Sicherstellung sowie Beschlagnahme von Beweismitteln im vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren.
Gegenüber volljährigen Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern der zu durchsuchenden Wohnung ist die Duldung der Durchsuchungsmaßnahme anzuordnen.
und
die Durchsuchung der Person des Antragsgegners zu 1., beschränkt auf die die Nachschau in und unter der Kleidung,
zum Zwecke der Auffindung und Beschlagnahme von Gegenständen sowie zur Auffindung und vorläufigen Sicherstellung zur Durchsicht im Sinne des § 110 StPO von bei der Durchsuchung aufgefundenen PC, mobilen Kommunikationsendgeräten (z.B. Mobiltelefonen, Smartphones), Spielekonsolen und anderen digitalen Speichermedien einschließlich online-Storage,
und
soweit diese nicht freiwillig herausgegeben werden, die Beschlagnahme dabei aufgefundener Gegenstände einschließlich solcher im Sinne von § 99 der Strafprozessordnung (StPO)
die als Beweismittel dafür dienen, die Aktivitäten des Vereins „J. L. O. e.V.“, sowie hierauf bezogene Tätigkeiten des Antragsgegners zu 1. weiter aufzuklären,
insbesondere
werden angeordnet.
und
die Durchsuchung der Person des Antragsgegners zu 1., beschränkt auf die die Nachschau in und unter der Kleidung,
zum Zwecke der Sicherstellung des mit der Verfügung des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen vom 0. G. 0000, Az. 000-00.00.00 beschlagnahmten
wird angeordnet.
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